Was können Sie eigentlich dafür, wenn Ihr Hund den Teppich des Nachbarn ruiniert? Eine ganze Menge – wenn es nach dem Gesetz geht. Denn aus dem Halten eines Tieres ergibt sich die sogenannte Gefährdungshaftung. Geht durch den vierbeinigen Freund etwas zu Bruch, haftet immer der Halter. Da kann Ihr Schatz so unschuldig gucken wie er will.

Klingt komisch? Die Experten können das natürlich viel besser erklären – und geben hier noch weitere Tipps in Sachen Tierhalterhaftpflicht: https://bit.ly/rlnd_tier

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